Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen von Bus- und Gruppenreisen

1. Abschluss des Pauschalreisevertrags

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Bustouristik Klaus Neuß für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Bustouristik Klaus Neuß vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Bustouristik Klaus Neuß vor, an das Bustouristik Klaus Neuß für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Bustouristik Klaus Neuß bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Bustouristik Klaus Neuß die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS, Fax oder in Papierform erfolgen. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient.
1.3. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.

Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

2.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands. Der Reisende selbst hat die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich die Bustouristik Klaus Neuß nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
2.2. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. Die gültige Stornostaffel findet dann Anwendung.

3. Zahlungen

3.1. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 10 % des Reisepreises zuzüglich der Prämie für abgeschlossener Versicherungen zu zahlen. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Aufführungen (Theater, Oper, Musicals, Kabarett oder dgl.) kommt der Betrag für den Wert der Eintrittskarte hinzu. Abweichende Vereinbarung könnten getroffen werden.
3.2. Der Restbetrag ist frühestens drei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
3.4. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.


4. Leistungen und Pflichten

4.1. Die Bustouristik Klaus Neuß behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
4.2. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben der Bustouristik Klaus Neuß nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Dem Reisenden ist nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung mit den Leistungsangaben zur Verfügung zu stellen.
3.3. Die Bustouristik Klaus Neuß hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten.

5. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen

5.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch die Bustouristik Klaus Neuß sind einseitig zulässig. Insbesondere Änderungen des Programmablaufes während der Reise (z.B. Verlegung der Ausflugstage aufgrund des Wetters). Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
5.2. Über erhebliche Vertragsänderungen ist der Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten.  Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen.
5.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung, wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist.

6. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

6.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
6.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

7.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen.
7.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert die Bustouristik Klaus Neuß den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 7.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
7.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen
bis 90 Tage vor Reisebeginn € 15,--
bis 30 Tage vor Reisebeginn    25 %
ab 29. Tag vor Reisebeginn     40 %
ab 21. Tag vor Reisebeginn     60 %
ab   7. Tag vor Reisebeginn     70 %
ab   1. Tag vor Reisebeginn     90%

Diese Stornostaffel gilt soweit keine gesonderte Stornostaffel angekündigt und in der Reisebestätigung ausgewiesen ist.

7.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
7.5. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet.

8. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

8.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. Für Änderungen oder Umbuchungen kann die Bustouristik Klaus Neuß als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist. 

9. Reiseabbruch

9.1 Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat die Bustouristik Klaus Neuß bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

10. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

10.1. Die Bustouristik Klaus Neuß kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für die Bustouristik Klaus Neuß und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche der Bustouristik Klaus Neuß bleiben insofern unberührt.

11. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

11.1. Bustouristik Klaus Neuß kann wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn. Die Bustouristik Klaus Neuß ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

12. Rücktritt durch Bustouristik Klaus bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

12.1. Die Bustouristik Klaus Neuß kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Der Reisepreis ist unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück zu zahlen.

13. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden

13.1. Der Reisende hat der Bustouristik Klaus Neuß einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

14. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe

14.1. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Ist ein Vertreter der Bustouristik Klaus Neuß nicht vor Ort sind etwaige Reisemängel der Bustouristik Klaus Neuß unter +49 1716907099 mitzuteilen. Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

15. Fristsetzung vor Kündigung

15.1 Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er Bustouristik Klaus Neuß zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Die vertragliche Haftung der Bustouristik Klaus Neuß für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit die Bustouristik Klaus Neuß für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

17. Gerichtsstand
17.1.Der Reisende kann die Bustouristik Klaus Neuß nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Bustouristik Klaus Neuß gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.